Die Vereinsordnung wird überarbeitet und ist so nicht mehr gültig
"Der Bürgerverein Strohausen e.V. von A bis Z"
1. Vorsitzender: Er vertritt den Verein nach außen und leitet die Vorstandsschafts- sitzungen und
Mitgliederversammlungen. Weitere Aufgaben werden während den Vorstandssitzungen beschlossen. Er schlägt dem Vorstand richtungsweisende Aktivitäten vor, die der Erfüllung der Satzung dienen. Er
ist verantwortlich für die Einhaltung der Satzung.
2. Vorsitzender: Er vertritt den 1. Vorsitzenden in allen o. g. Belangen.
Aufgaben: Alle nicht in diesem Verzeichnis aufgeführten Aufgaben werden bei den Vorstandsschafts- oder Mitgliederversammlungen vergeben.
Aufwandsentschädigung: Dem 1. Vorsitzenden, sowie den Kassieren stehen
für ihre Sachaufwendungen eine pauschale Entschädigung zu. Die Höhe wird in der ersten Vorstandsschaftssitzung nach der Jahreshauptversammlung durch die Vorstandsschaft festgelegt. Alle übrigen
Aufwendungen werden gegen Nachweis beglichen, sofern sie der Satzung bzw. der Vereinsordnung entsprechen.
Ausflug: Jährlich, in den Sommermonaten soll ein Tagesausflug stattfinden. Anfang des Jahres wird ein Ausflugsziel festgelegt und die Planung vergeben. Hierfür kommen Vorstandschaft, sowie
Vereinsmitglieder in Zusammenarbeit mit einem Reiseunternehmen in Betracht.
Aushilfen: Der Verein darf zu besonderen Arbeiten Aushilfen beschäftigen, deren Bezahlung nach geltenden Gesetzen vom Kassenwart vorgenommen wird. Er meldet diese Beschäftigung ggf. dem
zuständigem Amt.
Beisitzer: Als Mitglieder der Vorstandschaft haben sie satzungsgemäß gleiche Rechte und Pflichten, wie die übrige Vorstandschaft. Sie tragen zu allen Entschei- dungen im Verein bei und
erledigen die in den Vorstandssitzungen übernommenen Aufgaben.
Beitrag: Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit 6,00 € und wird am Anfang des Kalenderjahres im Voraus entrichtet.
Beitragsfrei: Alle Ehrenmitglieder werden vom Beitrag freigestellt. Ebenfalls sind alle Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei.
Binnensiel: Die Überwachung und Pflege des Dorfplatzes im Binnensiels hat der Verein übernommen. Es sollen monatsweise zwei Vereinsmitglieder benannt werden, die diese Aufgabe übernehmen.
Eine Aufreinigung des Binnensiels bis zur Brücke wird einmal jährlich anlässlich des "Umwelttages" durchgeführt. Auch die Betreuung des Schiffsmodells am Eifler-Haus wird von dieser Gruppe
wahrgenommen.
Chatroom: Der Chatroom dient der internen Kommunikation des Vereines. Ver- einsmitglieder, die in Kenntnis des Passwortes sind, können im Chatroom des BV Strohausen chatten.
Ehrenmitgliedschaft: Am Tage des 85. Geburtstages werden unsere Mitglieder zu "Ehrenmitglieder" ernannt. Die Ehrenurkunde wird zu diesem Anlass von Mitgliedern der Vorstandschaft
überbracht. Besonders um den Verein verdiente Mitglieder können, auf Vorschlag, durch die Jahreshauptversammlung zu Ehrenmitglieder ernannt werden.
Feuerwerk: Am Ostersamstag wird mit Einbruch der Dunkelheit traditionell das Osterfeuer und ein Feuerwerk abgebrannt. Für den Ablauf zeichnet der Vergnü- gungsausschuss in Abstimmung mit
der Vorstandschaft verantwortlich. Für die rechtzeitige Genehmigung durch die Gemeinde ist der Vorstand zuständig.
Finanzieller Rahmen: Alle Ausgaben des BV Strohausen müssen sich im ange- messenen Rahmen bewegen. Alle Ausgaben ab 100,-- Euro ist von der Vor- standschaft mehrheitlich zuzustimmen.
Friesensport: Die Pflege des Friesensport, wie Boßeln und Besenwerfen, wird als Wettkampf mit anderen Vereinen aufrecht erhalten.
Frühschoppen: Am 1. Mai findet ab 10:30 Uhr ein Frühschoppen statt. Außerdem wird ab November 2004 ein plattdeutscher Frühschoppen ins Leben gerufen.
Gästebuch: Einträge im Gästebuch werden durch den Schriftführer, vertretungs- weise durch den 1. Vorsitzenden beantwortet.
Gerätewart: Er pflegt alle Geräte, den Maibaum und die Sitzbänke des BV. Er er- stellt und pflegt eine entsprechende Inventarliste. Er lässt die Sicherheit des Mai- baumes und seine
elektrische Anlage fachmännlich prüfen und informiert die Vor- standschaft.
Geschäftsführung: Die Geschäfte des Vereins werden satzungsgemäß, von der gesamten Vorstandschaft, zu gleichen Teilen, hinsichtlich der Rechte und Pflichten geführt.
Homepage: Der Internetauftritt des Vereines wird redaktionell vom 1. Vorsitzenden verantwortet. Er wird von einer zweiten Person unterstützt.
Jahreshauptversammlung: Am letzten Freitag im Januar findet die Jahreshaupt- versammlung statt. Die Einladungen erfolgen schriftlich und durch Bekanntgabe in der Presse, am Ende des
vorhergehenden Jahres.
Jugendarbeit: Um die Zukunft des Vereins zu sichern, hat die Vorstandschaft ein für Jugendliche geeignetes Angebot zu entwickeln. Jugendliche sind beitragsfrei. Wir gehen, soweit wie möglich,
auf die Jugendlichen in allen Sparten unseres Vereins ein.
Kassierer: Sie erhalten unmittelbar nach der Jahreshauptversammlung die Kassierlisten mit den geforderten Quittungen vom Kassenwart. Kassierte Beiträge sind auch abschlagsweise an den
Kassenwart zu übergeben. Veränderungen von Daten und dergleichen in Bezug auf den Verein werden während des Kassierens aufgenommen und an den Kassenwart, der auch den Schriftführer informiert,
weitergeben.
Kassenprüfer: Immer 2 Kassenprüfer prüfen die Kasse des Vereins, auf Einladung des Kassenwartes, rechtzeitig vor der anstehenden Jahreshauptversammlung. Sie werden wechselweise für 2 Jahre
gewählt.
Kassenwart: Er bucht die laufenden, finanziellen Vorgänge des Vereines und führt und überwacht seine Bücher und Konten, wie die Steuergesetze es von einem gemeinnützigen Verein verlangen.
Er führt die Bargeldkasse. Er erstellt die Steuererklärungen. Er bezahlt, sofern persönlich zugegen, die jeweiligen Aufwendungen, die Aushilfen und die Kassierer. Er prüft ggf. die Berechtigung
einer Ausgabe. Er teilt dem Schriftführer Änderungen in der Mitgliederliste mit.
Knobel- und Skatabend: An einem Freitag im Februar findet der Knobel- und Skatabend statt. Den Termin klärt der Schriftführer mit dem Vereinswirt. Um die Organisation und Gewinnbeschaffung
kümmert sich der Vergnügungsausschuss.
Maibaum: Der Gerätewart prüft die Sicherheit des Maibaumes und seine elektrische Anlage und informiert die Vorstandschaft. Der Vorstand sichert mit dem Festzeltwirt die Gestellung eines
Musikzuges und ggf. einer Ponykutsche. Am Abend des 30. Aprils setzt der BV seinen Maibaum. Rechtzeitig muss an Buchsbaum und die Ört- lichkeit zum Binden gedacht werden. Abends wird die Fahne am
Maibaum bis Mit- ternacht bewacht. Nach dem Maibaumsetzen findet der "Tanz in den Mai" statt. Am
1. Mai ist morgens um 10.30 Uhr ein Frühschoppen und anschließend, wenn es das Wetter zuläßt, eine Fahrradtour, deren Ziel kurzfristig fest gelegt wird.
Marktwagen: In den Wochen vor dem Rodenkirchener Markt baut der BV Strohau- sen einen Motivwagen, mit dem am Umzug, am Sonnabend, zur Eröffnung des Mark- tes teilgenommen wird. Anfang
August wird das Motiv von der Vorstandschaft, dem Vergnügungsausschuss und mit Hilfe der erfahrenen Marktwagenbauer festgelegt. Wenn der Wagen halb fertig ist, findet ein Bergfest für die
Beteiligten, statt. Für die Organisation, z.B. Getränke, Wurst usw., auch während des gesamten Marktwagenbaues, ist der Vergnügungsausschuss zuständig.
Mitgliederversammlung: Siehe Jahreshauptversammlung.
Orgeln: Marktsonnabend und -sonntag zieht der BV Strohausen, auf festgelegten Routen, mit mind. 2 Mitgliedern, mit der, von der Gemeinde bereitgestellten Orgel durch unseren Ortsteil und
bittet um Spenden für unsere gemeinnützige Vereins- arbeit.
Osterfeuer: In den letzten beiden Nächten, vor dem Abbrennen des Feuers, wird eine Feuerwache organisiert. Hierzu besorgt der Vergnügungsausschuss einen Bau- wagen. Am Ostersonnabend
wird mit Einbruch der Dunkelheit traditionell das Osterfeuer und ein Feuerwerk abgebrannt. Für den Ablauf zeichnet der Vergnügungs- ausschuss in Abstimmung mit dem Vorstand verantwortlich. Für
die rechtzeitige An- meldung bei der Gemeinde ist der Vorstand zuständig.
Plattdüütsch: Das Plattdeutsche wird in Form eines regelmäßigen , plattdeutschen Frühschoppens, sowie plattdeutsche Vorträge usw. gefördert.
Presse: Den Kontakt mit der Presse pflegen der 1. Vorsitzenden und der Schrift- führer. Hierzu zählen Berichte über Ereignisse und Vorankündigen von Veran- staltungen.
Protokoll: Protokollführer während aller Sitzungen und Versammlungen ist der Schriftführer. Die Protokolle werden in Internet- bzw. Homepagefähiger Form im internen Teil erstellt.
Quittungen: Quittungen über Vereinsbeiträge stellt der Kassenwart aus und gibt sie mit den Kassierlisten an die Kassierer.
Radtour: Lässt die Witterung es zu, wird im Sommer eine Radtour für die Vereins- mitglieder angeboten. Kurzfristig Bekanntgabe in der Presse. Eine Lokalität für die Kaffeetafel wird vom
Vorstand im Vorfeld festgelegt. Eine weitere Tour findet bei entsprechender Witterung am 1. Mai statt.
Satzung: Die Satzung ist die vom Amtsgericht genehmigte, vereinsbeschreibende Unterlage Sie ist für den BV verbindlich und kann durch jedes Vereinsmitglied beim Schriftführer angefordert
werden. Die Maßnahmen zur Erfüllung der Satzung stehen in dieser Vereinsordnung "Der BV Strohausen von A bis Z".
Schaukasten: An der Straße "Zu den Deichen" steht der Schaukasten des BV. Alles Aktuelle wird dort vom Vorstand bzw. Schriftführer ausgehängt.
Schriftführer: Er erledigt den Schriftverkehr für den Verein. Protokollführung und Protokollerstellung über die Versammlungen, auch für das Amtsgericht, sind seine Aufgaben. Er führt die
Mitgliederliste in Abstimmung mit dem Kassenwart. Zu ehren- de Mitglieder, Geburtstage, Hochzeitstage etc. entnimmt er der Datei und gibt dieses an den Vergnügungsausschuss weiter. Er
organisiert für den Fall seiner Abwesenheit bei den Sitzungen eine Vertretung.
Spendenbescheinigung: Spendenbescheinigungen des BV, nach Maßgabe des Finanzamtes, stellt der Kassenwart aus.
Termine: Termine werden in der Vorstandschaft abgestimmt und durch den Schrift- führer veröffentlicht. Sie werden im Schaukasten, dem Internet und ggf. in der Tages- presse bekannt gegeben.
Um eine frühzeitige Terminsicherheit zu erreichen, sind für die Aktivitäten im Herbst des Vorjahres festzulegen. Soweit bekannt, werden sämt- liche Termine der Bürger- und Touristikinformation
Stadland mitgeteilt.
Traditionen: Der Verein veranstaltet traditionell die Brauchtumsfeste Osterfeuer und Maibaumsetzen. Die Brauchtümer Knobel- Skatabend, Marktwagen, Tagesausflug, Plattdeutsch und Friesensport
entwickelten sich innerhalb des Vereins. Die Vor- standschaft ist dafür verantwortlich, dass diese Veranstaltungen unverändert Jahr für Jahr durchgeführt werden. Die veränderlichen Bestandteile
sind als Anlage dieser Vereinsordnung schriftlich zu fixieren und verbindlich einzuhalten. Änderungen von traditionellen Abläufen sind nur über mehrheitliche Abstimmungen bei Mitgliederver-
sammlungen möglich.
Trauerfall: Der 1. Vorsitzende schreibt eine Kondolenz- Karte. In
diese wird ein Betrag von 25,00 € in bar zur Grabpflege gelegt . Ausnahmen für besonders verdiente Mitglieder können von der Vorstandschaft beschlossen werden (z.B. Anzeige oder
Trauerkranz)
Vereinsordnung: Eine Vereinsordnung wird durch diesen Leitfaden des BV erfüllt. Die Maßnahmen zur Erfüllung der Satzung stehen in dieser Vereinsordnung "Der Bürgerverein Strohausen
von A bis Z".
Vergnügungsausschuss: Er erweitert den Vorstand, nimmt an den Sitzungen der Vorstandschaft teil, sofern die Tagesordnung es erfordert. Er organisiert und unterstützt die Aktivitäten des
Vereines, die dem Vergnügen dienen u.a. durch die Beschaffung von Speisen und Getränken. Seine Wahl steht zusammen mit der Wahl der Vorstands- schaft an. Er spricht, wie auch die
Vorstandschaftsmitglieder, Mitglieder zu den anstehenden Gemeinschaftsarbeiten an.
Vorstand: Er besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden.
Vorstandschaft: Sie besteht satzungsgemäß aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem
Kassenwart und den Beisitzern.
Vorstandschaftssitzungen: In unregelmäßigen Abständen, je nach Bedarf, werden Vorstandschatssitzungenen abgehalten. Hier werden die zurückliegenden
Vereinsaktivitäten aufgearbeitet, sowie die Aufgaben für anstehende Aktivitäten, soweit sie nicht in Satzung bzw. hier festgeschrieben sind. Die Mitglieder des Vergnügungsausschuss sind
durch Gewohnheitsrecht ebenfalls stimmberechtigt. Bei Stimmengleichheit gilt die Satzung.
Vortragsveranstaltungen: Der BV ist bemüht, für seine Mitglieder Vorträge mit unterhaltsamen, wie auch informellen Themen, zu organisieren. Die Vorstandschaft hat zuvor jeweils die Kostenlage
und damit die Notwendigkeit von Eintrittsgeldern zu prüfen und zu beschließen.
Wassersport: Im Verein ist die Möglichkeit gegeben, der Wassersportabteilung beizutreten. Der alte Strohauser Außensiel ist deren Heimathafen. Die Abteilung verfügt über eine eigene Satzung,
sowie eigene Führung. Im Paragraphen 1 der Wassersportler ist festgelegt, dass alle Mitglieder dem BV Strohausen angehören müssen.
Weihnachtsfeier: Am ersten Sonnabend im Dezember findet die Weihnachtsfeier statt. Nachmittags für die Kinder und abends für die Erwachsenen. Die Vorbereitungen trifft der
Vergnügungsausschuss in Abstimmung mit der Vorstandschaft